Bitte berücksichtigen Sie bei der Terminüberlegung, dass sie vor der eigentlichen Trauung ein persönliches Erscheinen auf dem Standesamt einplanen müssen.
Dieser Termin ist kurz vor der Trauung vorgesehen und ist im Vorhinein mit dem Standesamt zu vereinbaren. Die Anwesenheit eines Dolmetschers ist erforderlich.
Für eine standesamtliche Trauung in Italien müssen zwei volljährige Trauzeugen anwesend sein, die auch mit den beiden künftigen Ehegatten verwandt sein können.
Falls Sie zu zweit standesamtlich heiraten möchten, kümmern wir uns gerne um Trauzeugen. (In der Regel übernehmen mein Mann und ich den Part der Trauzeugen).
Sie werden bei der standesamtlichen Trauung in Italien auch nach der Gütertrennung gefragt, die Frage ist schlichtweg mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten ist.
Generell können wir Ihre standesamtliche Trauung vollständig in Ihrer Abwesenheit vorbereiten.
Persönlich vor Ort treffen wir uns dann anlässlich des Termins für die Erledigung der letzten vorbereitenden Formalitäten in den Tagen vor Ihrer Trauung.
Im Anschluss an die standesamtliche Trauung erhalten Sie eine Heiratsurkunde in internationaler Ausfertigung, die in allen Ländern ohne weitere Übersetzung, Beglaubigung usw. anerkannt wird.
Sie müssen diese Heiratsurkunde bei den zuständigen Stellen (Standesamt) Ihrer Heimat abgeben um die Namensbestimmung vornehmen zu können.
In Italien behaltet die Braut immer ihren Mädchennamen und Sie können erst am Standesamt Ihrer Heimatgemeinde bestimmen, wie Sie heißen möchten.