Kirchliche Trauung in Italien

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Kirchliche Trauung in Italien - Konkordatsehe

Entweder heiraten Sie zuvor standesamtlich im Heimatort und kirchlich in Italien oder Sie entscheiden sich für eine sogenannte Konkordats-Hochzeit.

Bei einer Konkordats-Ehe können Sie kirchlich und standesamtlich zugleich in einer Kirche in Italien heiraten. Zu Beginn der kirchlichen Zeremonie wird vom Pfarrer die standesamtliche Hochzeit vollzogen.

Selbstverständlich organisieren wir Ihnen einen deutschsprachigen oder englischsprachigen Pfarrer der Ihre Trauung in Italien in einer Kirche Ihrer Wahl zelebriert.

Auf Wunsch können wir Ihnen auch eine apostolische Segensurkunde vom Vatikan in Rom ausstellen lassen.

EHEFÄHIGKEITSZEUGNIS

Erst 6 Monate vor der Trauung in Italien kann eine Beantragung des EHEFÄHIGKEITSZEUGNISSES beim Standesamt bzw. Zivilrechtsbüro Ihres Heimatlandes erfolgen.

Erforderliche Unterlagen für eine Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses sind:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens 6 Monaten
  • Meldebestätigung
  • internationale Geburtsurkunde (in der Meldebehörde Ihres Geburtsortes erhältlich. Falls Sie dort nicht mehr wohnhaft sind, kann die Geburtsurkunde in der Regel telefonisch bzw. schriftlich angefordert werden)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Falls geschieden oder verwitwet : Scheidungs- bzw. Sterbeurkunde, die bei Frauen mindestens 300 Tage alt sein muss.

zuätzliche Dokumente

Für die Kirchliche Hochzeit in Italien:

  • Taufschein
  • Firmnachweis
  • Bescheinigung über die Teilnahme des Ehevorbereitungskurses
  • Nulla Osta (Nihil Obstat) ist eine Genehmigung, dass das Paar ausserhalb ihrer Gemeinde heiraten darf. Das Nulla Osta wird von der Diözese des Brautpaars unterzeichnet.

Wenn Sie schon einmal verheiratet waren und geschieden sind, ist es Ihnen nicht erlaubt nochmals katholisch zu heiraten.

Wenn das Brautpaar vor der katholischen Trauung in Italien bereits standesamtlich im Heimatland geheiratet hat, muss eine Kopie der Heiratsurkunde vorgelegt werden.

Wenn das Paar hingegen wünscht, dass ihre katholische Trauung in Italien amtlich anerkannt wird muss das Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.

Brautmesse oder Wortgottesdienst

Das Paar sollte die für die Zeremonie der Brautmesse oder des Wortgottesdienstes benötigten Texte vorbereiten, dies geschieht mit Hilfe Ihrer Heimatgemeinde. Die Texte sollten mindestens 2 Monate vor der Hochzeit vorliegen um eventuelle Änderungen vorab durchführen zu können.

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